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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines, Angebot und Vertragsabschluss

  1. 1.1  Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Vertragsgrundlage ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die auf vorliegende Bedingungen ausdrücklich verweist. Diese Bedingungen werden vom Kunden spätestens mit der Annahme unserer Leistungen anerkannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Einkaufsbedingungen verpflichten uns nicht, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  2. 1.2  Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  3. 1.3  Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhaltes bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  4. 1.4  Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt; sie sind insoweit keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2. Lieferung

  1. 2.1  Lieferung erfolgt ab Werk. Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wurde über Versandweg und Transportmittel keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir mit verkehrsüblicher Sorgfalt die Auswahl.
  2. 2.2  Mit der Übergabe der Lieferung an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lieferwerkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder bei Verwendung eigener oder von uns ausgewählter Transportmittel, weiter auch dann, wenn wir neben der Lieferung noch andere Leistungen übernommen haben.
  3. 2.3  Bei frachtfreier Lieferung gehen spätere Erhöhungen der Versand- oder Zollkosten zu Lasten des Kunden, Transportversicherung wird von uns nicht gedeckt.
  4. 2.4  Verpackung wird, soweit nicht leih-, mietweise oder kostenlos übernommen wird, zu Selbstkosten berechnet.
  5. 2.5  Teillieferungen sind zulässig.

3. Lieferfristen, Lieferhindernisse

  1. 3.1  Von uns genannte Lieferfristen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. 3.2  Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  3. 3.3  Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. Dies gilt insbesondere auch in den Fällen höherer Gewalt.
  4. 3.4  Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen Behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
  5. 3.5  Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere bei Zahlungseinstellung oder im Falle der Insolvenz, entfällt unsere Lieferverpflichtung.

4. Preise

  1. 4.1  Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise bzw. die Preise nach unserer jeweils gültigen in Bezug genommenen Preisliste. Die Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk Ingelfingen.
  2. 4.2  Es gilt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Höhe.

5. Zahlung

  1. 5.1  Falls nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    1. a)  innerhalb von 30 Tagen netto Kasse;
    2. b)  innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto.
    Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten.
  2. 5.2  Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich oder wird uns bekannt, dass unsere Ansprüche bereits bei Vertragsabschluss erheblich gefährdet waren, sind wir berechtigt, unter Widerruf vereinbarter Zahlungsziele sofortige Zahlung zu verlangen.

Stand Februar 2018

5.3 Der Kunde kann gegen uns Ansprüche nur dann zur Aufrechnung stellen oder wegen der Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. 6.1  Wir liefern unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
  2. 6.2  Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
  3. 6.3  Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
  4. 6.4  Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentümeranteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
  5. 6.5  Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  6. 6.6  Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
  7. 6.7  Besteht noch Eigentumsvorbehalt, so gelten sämtliche Forderungen des Weiterverkäufers aus dem Weiterverkauf als an uns abgetreten. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Gewährleistung

  1. 7.1  Erkennbare Mängel müssen gemäß § 377 HGB nach Lieferung oder nach Ausführung der Leistung (z.B. Reparatur, Montage) unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich geltend gemacht werden.
  2. 7.2  Besondere Eigenschaften des Liefererzeugnisses werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
  3. 7.3  Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Dies gilt insbesondere für Anlagen oder Einrichtungen, die wir nicht liefern, die vom Kunden jedoch im Funktionszusammenhang mit unserer Lieferung gebracht werden.
  4. 7.4  Verschleißteile sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen.
  5. 7.5  Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen in 12 Monaten ab Lieferung.
  6. 7.6  Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch nicht qualifiziertes Personal, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, fehlerhafte Lagerung, unsachgemäße Eingriffe in die Produkte.
  7. 7.7  Im Falle einer berechtigten Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung, Liefern Ersatz oder nehmen Lieferung gegen Gutschrift zurück, sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Recht des Kunden, nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder mangelhafter Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Auftrags zu verlangen, bleibt unberührt.

8. Haftung

  1. 8.1  Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es bei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Vorschrift eingeschränkt.
  2. 8.2  Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dies gilt nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Rechte an Unterlagen

  1. 9.1  Die Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen sowie anderen Unterlagen unseres Hauses stehen ausschließlich uns zu. Die Benutzung durch den Kunden oder durch Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  2. 9.2  Insbesondere ist ein Nachdruck oder die sonstige Verwendung unserer Verkaufsunterlagen, Preislisten, Prospekte oder sonstiger Werbemittel nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung

  1. 10.1  Erfüllungsort ist Ingelfingen. Dies gilt auch für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland.
  2. 10.2  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Künzelsau, auch im Geschäftsverkehr mit dem Ausland.
  3. 10.3  Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Verkaufs – und Lieferbedingungen, es gilt primär die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Einzelbestimmung am nächsten kommt.
  4. 10.4  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.